Führerscheinklasse B197
Info
Seit 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung B oder B17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.
Bei der Antragstellung gebt ihr an, dass es eine Automatikausbildung bzw. eine Automatikprüfung sein soll. Ihr bekommt dann eine Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen, was wie bisher bedeutet, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen.
Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige „Prüfungsfahrt“ mit eurem Fahrlehrer fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung integriert sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) zur Fahrerlaubnis der Klasse B eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schaltgetriebe fahren. Laut BMVI werden ca. 50% diese Regelung nutzen, „stressreduziert“ durch die Fahrprüfung.
Das ist zu beachten
Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis
Mindestens 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
kann während oder nach der FE Ausbildung absolviert werden
nur eine mindestens 15 minütige „Prüfung“ mit eurem Fahrlehrer
Keine praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern
evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen (da beraten wir euch gerne)
Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff
2 Doppelstunden (je 90 Minuten) Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden ist individuell, weil die Pflichtstunden in der Regel nicht ausreichen, um fahren zu lernen. Es ist allerdings bei jedem Fahrschüler ganz unterschiedlich, wie viele Fahrstunden er insgesamt braucht, um sicher genug für die Prüfung zu sein.
Pflichtstunden, das sind insgesamt 12 Sonderfahrstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
5 Überlandfahrten (je 45 Minuten)
4 Autobahnfahrten (je 45 Minuten)
3 Nachtfahrten (je 45 Minuten)
Wenn du alle Pflichtstunden absolviert und genug geübt hast, wird es Zeit für die Prüfungen. Vorher sollten aber natürlich sowohl du als auch dein Fahrlehrer sicher sein, dass du gut genug vorbereitet bist, um zu bestehen. Dann kann der Fahrlehrer dich zur Prüfung anmelden.

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